Handelsrecht | Franchise

Das Franchise ist eine weit verbreitete Form der Kooperation beim Vertrieb. Der mit seinem Geschäftsmodell erfolgreiche Unternehmer räumt den Gründungswilligen im Franchisevertrag in der Regel das Recht ein, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben, verbunden mit der Berechtigung gegen Gebühr seine Marken, Namen, Symbole und Einrichtungen zu benutzen. Häufig soll eine genau festgelegte Geschäftskonzeption angeboten bzw. vom Franchisenehmer übernommen werden. Wir unterstützen die Franchisepartner bei allen Fragen rund um das Franchising. Dies betrifft die Gestaltung des Franchisevertrages, die Errichtung eines Franchisesystems, die Implementierung von Weisungs- und Kontrollmechanismen ebenso wie die Durchsetzung von Ansprüchen aus Franchiseverträgen (insbesondere im Konfliktfall).