Unternehmen müssen sich verändern – Unternehmer treffen Entscheidungen.
Egal, ob es um die Neugestaltung von Arbeitsverträgen, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Abwicklung von Betriebsübergängen, um die Trennung von Mitarbeitern geht oder ob Maßnahmen zur Kostensenkung umgesetzt werden sollen, wir beraten Sie bei Ihren Entscheidungen klar, effizient und zielorientiert. Wir wissen, dass die Personalführung einen wesentlichen Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens darstellt. Deshalb müssen Ihre Entscheidungen arbeitsrechtlich präzise und sorgfältig umgesetzt werden. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir deutschlandweit und in allen Instanzen Ihre Interessen und entlasten so Ihre Ressourcen.
Geschäftsführer, leitende Angestellte oder „normale“ Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Verhandlung des Dienst- oder Arbeitsvertrages, bei der Durchsetzung der Ansprüche im Trennungsfall oder auch bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, beispielsweise aus Geschäftsführerhaftung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Bühnenarbeitsrecht einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete. Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Sturm ist Rechtsanwalt des Deutschen Bühnenvereins e. V. - Landesverband Sachsen. https://www.landesverband-sachsen.de/index.php?id=10
Im Arbeitsrecht sind Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralph Wagner und Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Sturm für Sie tätig. Beide haben im Arbeitsrecht promoviert und verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.