Arbeitsrecht | Vertretung 

Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten

Potentielle Konflikte zwischen Geschäftsführern, Vorständen oder leitenden Angestellten und den Unternehmen lassen sich erfahrungsgemäß bereits zu einem guten Teil bei der Ausarbeitung der Anstellungsverträge vermeiden. Entsprechend groß sollte die Sorgfalt bei der Erstellung und Verhandlung der Anstellungsverträge, aber auch bei nachfolgenden Ergänzungen oder Änderungen sein.

Sollten Konflikte dennoch eskalieren, beraten und vertreten wir bei Kündigungen sowie Vertragsauflösungen und setzen Vergütungs- und Versorgungsansprüche einschließlich steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte durch.