Compliance

Der Begriff "Compliance" bedeutet Regelbefolgung und beschreibt den bekannten Grundsatz, dass Unternehmen die im Wirtschaftsleben geltenden Regelungen zu beachten haben. Die Verantwortung für die Regelbefolgung hat der Gesetzgeber bei der Geschäftsleitung verortet. In einer stark wachsenden und stetig unübersichtlicher werdenden Regelwelt erscheint es zwar nahezu unmöglich, sämtliche Haftungsrisikten auszuschließen. Wer allerdings vor diesen Risiken undifferenziert "die Augen verschließt" und schlicht hofft, "es werde schon gut gehen", unterschätzt die Möglichkeit und den Nutzen einer genaueren Prüfung und Quantifizierung der Rechtsrisiken.

Wir helfen Ihnen, die erheblichen Rechtsrisiken zu identifizieren und diese zu minimieren. Hierfür bedarf es passgenauer Antworten und Lösungen, die der jeweiligen Branche, Kundenstruktur, der Unternehmensgröße und -strategie gerecht werden, damit die nötige Flexibilität im Wettbewerb erhalten bleibt. Dementsprechend reicht unser Leistungsspektrum von der Einrichtung und Besetzung einer Hinweisgeber-Hotline, der Beratung bei allen juristischen Fragestellungen, der Vermittlung von Regelkenntnissen und Regelbewusstsein an Mitarbeiter und Management, der Einrichtung von Kontroll- und Prüfungsmechanismen, der Besetzung der Position des Compliance-Officers, bis hin zur Erarbeitung und Verbesserung des gesamten Compliance-Management-Systems und dem Monitoring der Compliance-Bereiche.

  

Ihr Ansprechpartner

Dr. Erik Hinrichs

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Sekretariat: Frau Carmen Walsch
+49(0)351 448 333-26
e.hinrichs@steinmeier.eu