Wohnraummiete 

Das Wohnraummietrecht ist unverändert von besonderer praktischer Relevanz, denn ein Großteil der Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnräumen. Der Bedeutung der Wohnung als Lebensmittelpunkt Rechnung tragend hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Sondervorschriften für Wohnraummietverhältnisse zum Schutz der Mieter getroffen; sog. soziales Mietrecht. Mietvertragliche Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Mieters abweichen, sind daher nur in begrenztem Umfang zulässig. Für die Mietvertragsparteien ergibt sich hieraus das Erfordernis, bereits vor Abschluss eines Wohnraummietvertrages der inhaltlichen Gestaltung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die im Zusammenhang mit Wohnraummietverhältnissen zwischen Vermieter und Mieter auftretenden Problemstellungen und Streitigkeiten sind vielschichtig und oftmals komplex. Erhöhter Beratungsbedarf resultiert nicht zuletzt aus dem ständigen rechtlichen Wandel durch die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung. 

Wir beraten und betreuen laufend Vermieter, Verwalter und Mieter hinsichtlich des gesamten Spektrums des Wohnraummietrechts. Unsere Tätigkeit ist gezielt auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen unserer Mandanten ausgerichtet. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir nachhaltige Konzepte und maßgefertigte Lösungen und stellen unsere gesamte Erfahrung und Expertise in Ihre Dienste.

Unsere Leistungen für Vermieter/Eigentümer:

  • Erstellung, Gestaltung, Monitoring und Revision von Wohnraummietverträgen und Nachträgen unter Berücksichtigung von Gesetzesänderungen und aktueller Rechtsprechung
  • Rechtliche Beratung und Betreuung während des Mietverhältnisses; ggf. in Kooperation mit der beauftragten Verwaltung
  • Durchsetzung berechtigter Mietforderungen vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis zur gerichtlichen Titulierung und anschließenden Zwangsvollstreckung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Mieters, insbesondere im Zusammenhang mit vermeintlichen Mängeln, Minderungen etc. 
  • Prüfung und Realisierung möglicher Mietanpassungen
  • Rechtliche Begleitung bei der Beendigung des Mietverhältnisses; insbesondere bei der Beurteilung der Zulässigkeit ordentlicher oder außerordentlicher Kündigungen und deren Umsetzung
  • Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen einschließlich der Geltendmachung berechtigter Schadenersatzansprüche wegen Verschlechterungen der Mietsache (inkl. Schönheitsreparaturen)

Unsere Leistungen für Verwalter:


Unsere Leistungen für Mieter: 

  • Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen 
  • Beratung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche sowie Abwehr unberechtigter Forderungen bei Mietzins-; Mängel-; und Nebenkostenstreitigkeiten; 
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietvertrages; Zulässigkeit der ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigung des Vermieters?
  • Begleitung bei der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse; insbesondere bei Rückgabe; Räumungs- und Herausgabeverlangen; Kautionsabrechnung und Rückzahlung