Wohnraummiete | Betriebskosten 

Die Betriebskostenabrechnung ist sowohl beim Vermieter als auch beim Mieter unbeliebt und gibt häufig Anlass zu Meinungsverschiedenheiten. Ob und in welchem Umfang der Mieter Nebenkosten zu tragen hat, bestimmt regelmäßig der Mietvertrag. Die Benennung der einzelnen umlagefähigen Betriebskostenpositionen wird dabei zumeist aus der Betriebskostenverordnung übernommen. Für den Vermieter sind bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung eine Vielzahl von Regeln einzuhalten. Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung können erhebliche Nachteile für den Vermieter verursachen bis hin zum Verlust eines Nachforderungsanspruchs oder gar der Nebenkostenvorauszahlungen. Streitigkeiten über die Betriebskosten sind für beide Parteien zeit- und kostenaufwendig und stehen zum erstrebten Erfolg meist in einem unangemessenen Verhältnis. Daher gilt es vor allem für den Vermieter, von Anfang an Fehler bei der Erstellung der Abrechnung zu vermeiden.

Folgende Kriterien gilt es u.a. bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu beachten:

  • korrekter Abrechnungszeitraum
  • transparente, nachvollziehbare Aufstellung der umlagefähigen Betriebskostenpositionen
  • Anwendung des korrekten Umlageschlüssels
  • rechnerisch nachvollziehbare Darstellung der anteiligen Kosten
  • Erläuterung der Kostenpositionen, insbesondere Kostensteigerungen
  • ordnungsgemäße Abrechnung der Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung
  • Gebot der Wirtschaftlichkeit
  • Berücksichtigung der bereits erhaltenen Nebenkostenvorauszahlungen
  • Einhaltung der Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist
  • Ausweis des Abrechnungsergebnisses in Form eines Guthabens oder einer Nachforderung
  • Belehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs; der Widerspruchsfrist und der Belegeinsicht
  • ggf. Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung

Bei Fragen rund um das Thema Betriebskostenabrechnung sowie der in diesem Zusammenhang bestehenden Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Bereich Mietrecht gern zu Verfügung.