Steuerrecht | Steuerstrafrecht
Steuerstrafverfahren sind (für Unternehmer wie für Privatleute) besonders belastende und komplexe Doppelverfahren. Wir führen sie mit unserem sowohl steuerstrafrechtlichen, als auch steuerlichen Spezialwissen. Unser Ziel ist, Sie von allen vermeidbaren Verfahrenslasten zu befreien. Wir erreichen Transparenz, erläutern - neben dem Ablauf und Handlungsoptionen - auch aus Sicht der Finanz- und Strafbehörden. Die bestehenden Handlungsoptionen werden Ihnen vorgestellt, mit Ihnen geprüft und entschieden.
Sie dürfen - aufgrund unserer steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Spezialisierung, wie auch wegen unserer Tätigkeit als Geschäftsführer in diversen Mandanten - stets erwarten, dass wir die Belange der Geschäftsführung, des Unternehmens etc. im Steuerstrafverfahren erkennen und berücksichtigen.
Auch in Zollstrafverfahren und steuerlichen Spezialbereichen (Investitionszulage, Bilanzierung, Subvention etc.) weisen wir jahrelange Erfahrungen - einschließlich der Verteidigung in Großverfahren mit zahlreichen Beteiligten - auf.