Steuerstrafrecht | Selbstanzeige 

Die strafbefreiende Selbstanzeige war als steuerstrafrechtliche "Spezialität" vor einigen Jahren in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt. Dies hat sich inzwischen (nicht zuletzt wegen spektakulärer Selbstanzeige-Pannen) völlig verändert. Das in den Medien verbreitete Knowhow beschränkt sich aber naturgemäß auf Schlagworte und wenige - oft aus dem Zusammenhang gerissene - Sachinformationen.

Die Selbstanzeige kann in einigen - jedoch nicht in allen - Situationen steuerliche Fehler der Vergangenheit bereinigen. Nicht mit jeder Selbstanzeige entfällt die Strafbarkeit vergangener (fahrlässiger oder vorsätzlicher) Verfehlungen. Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft. Zu den "klassischen" Feldern der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gehören Schenkungs- und Erbschaftsteuer, internationales Steuerrecht sowie die Besteuerung von Kapitaleinkünften. Aber auch überraschende Themen - beispielsweise Kindergeldbezug bei Auslandsaufenthalt - gehören in diesen Bereich.

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