Handelsrecht | Unternehmensfinanzierung

Ohne die Beschaffung des erforderlichen Kapitals und die Sicherung der Liquidität kann ein Unternehmen keinen wirtschaftlichen Erfolg haben. Wir beraten Sie zu möglichen Finanzierungsformen, entwerfen die für die Finanzierung erforderlichen Verträge und betreuen Sie bei allen Konflikten zwischen Unternehmen und Kreditgebern. Dies umfasst die Fremdfinanzierung (Bankkredite, Schuldscheindarlehen) ebenso wie Gesellschafterdarlehen und Mitarbeiterbeteiligungen. Sofern es im Einzelfall Ihren Interessen entspricht, entwerfen wir für Sie Modelle zur Finanzierung einzelner Projekte, gestalten Genussscheine, Genussrechte und stille Beteiligungen. Stets behalten wir hierbei die Vorgaben der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Auge (Vermeidung von Erlaubnispflicht zur Führung von Bankgeschäften, Prospektpflicht, KAGB-Erlaubnispflicht).