Handelsrecht | Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge durch Übertragung oder Vererbung eines kaufmännischen Unternehmens wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. So ist zu klären, ob und inwieweit der Nachfolger für die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet und wie sich seine Haftung vermeiden lässt. Dies hängt insbesondere davon ab, ob die Firma des Vorgängers fortgeführt wird und - im Falle der Vererbung des Unternehmens - ob die Haftung auf den Nachlass beschränkt (gegebenenfalls die Dürftigkeitseinrede erhoben) wird. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Unternehmensübertragung und -vererbung und helfen Ihnen, die zahlreichen Fehlerquellen zu meiden.