Gewerbemiete | Miete & Mieterhöhung
Die Vereinbarungen über die Miete sind zentraler Bestandteil eines jeden Mietverhältnisses und für beide Mietparteien von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dieser Thematik bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen vor dem Mietvertragsabschluss besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Gestaltungsalternativen sind vielfältig und reichen von der Vereinbarung eines Festmietzinses oder einer Staffelmiete bis zur Umsatzmiete oder einer Kombination dieser Varianten. Rechtliche Probleme bzw. Streitigkeiten treten zudem häufig im Zusammenhang mit Mietanpassungen/Mieterhöhungen während des laufenden Mietverhältnisses auf. Als Grundlage hierfür kommen u.a. Wertsicherungsklauseln / Indexmieterhöhungen, Gleitklauseln, Leistungsvorbehalte, Staffelungen oder Neuverhandlungsklauseln in Betracht. Im Rahmen von Wohnraummietverhältnissen erfolgt die Anpassung des Mietzinses an die ortsübliche Miete häufig unter Bezugnahme auf Vergleichsmieten oder auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels. Ob die Voraussetzungen für ein wirksames Anpassungs- / Erhöhungsverlangen vorliegen, bedarf einer eingehenden Prüfung im Einzelfall.
Unsere spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälte im Immobilien- und Mietrecht übernehmen für Sie die Gestaltung, Prüfung, Abwehr unberechtigter und Durchsetzung berechtigter Miet- und Mietanpassungsansprüche.