Gewerbemiete | Schönheitsreparaturen, Rückbau & Co.

Die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist in der Regel aufwendig und bindet wichtige zeitliche, personelle sowie finanzielle Ressourcen. In Abweichung von der gesetzlichen Konzeption sind diese Verpflichtungen daher zumeist Gegenstand umfangreicher vertraglicher Regelungen zur Abwälzung vom Vermieter auf den Mieter. Angesichts der Vielzahl ergangener, gerichtlicher Entscheidungen sowie der differenzierten Beurteilung im Schrifttum ist bei der Gestaltung solcher Übertragungsklauseln besondere Vorsicht geboten.  Die Materie ist ebenso komplex wie vielfältig und birgt zahlreiche Fallstricke für die Mietvertragsparteien.