Steuergestaltung | Umwandlung

Die bei Gründung von Unternehmen gewählte Rechtsform muss nicht "für immer passen". Gleichgültig, ob anfangs zufällig eine GbR oder nach langer Planung eine GmbH & Co. KG entstand - schon einige Jahre später kann (wegen veränderter Risiken, neu eingetretener Gesellschafter, internationaler Aktivitäten und aus vielen anderen Gründen) ein Rechtsformwechsel sinnvoll, manchmal sogar dringend notwendig sein (egal ob Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung, Ausgliederung, Vermögensübertragung oder Formwechsel).

Wir begleiten Sie bei der Umwandlung zivil- und steuerrechtlich. Oft unterstützen wir auch die langjährig betreuenden Berater (Steuerbüros, Anwälte) bei der Bewältigung dieser speziellen, im Unternehmensleben tief eingreifenden Thematik. Aus der Erfahrung zahlreicher Umwandlungsvorgänge können wir den Gestaltungsbegriff in verschiedenen Bereichen (Gesellschafts- und Steuerrecht, aber auch Arbeitsrecht, teilweise Familien- und Erbrecht) aufzeigen und in der Praxis bewährte Lösungen anbieten. 

Gelegentlich sind Alternativen zum Rechtsformwandel überlegenswert, die mit geringerem Aufwand die anstrebten Ziele gleich gut (oder besser) erreichen.