Familienrecht | Scheidungsfolgenvereinbarung

Das Familienrecht hält für nahezu alle Rechtsfragen, die im Rahmen einer Trennung und einer Ehescheidung Bedeutung erlangen können, eine juristische Regelung bereit. Die darin enthaltene Bestimmung ist generalisierend - und muss es auch sein, denn sie ist für eine Vielzahl von Anwendungen gedacht.

Im konkreten Einzelfall muss das Gesetz aber nicht unbedingt die beste Lösung bieten. In der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle ist die Regelung der Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorzuziehen. Nur so kann eine auf den Einzelfall abgestimmte Lösung umgesetzt werden. In einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute sämtliche Regelungsgegenstände, die auch Gegenstand eines Ehevertrages sein können, regeln.

Scheidungsfolgenvereinbarung & weitere Fragen

Typischerweise kommen jedoch bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch weitere Fragen hinzu, die sich erst während der Ehe ergeben haben. Wurden in der Ehezeit gemeinsame Vermögenswerte geschaffen und/oder gemeinsame Verbindlichkeiten aufgenommen, so kann es im Interesse beider Ehegatten liegen, zu diesen Themen eine vertragliche Regelung herzustellen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können (notarielle Form vorausgesetzt) Vermögenswerte (auch Immobilien) auf den anderen Ehegatten übertragen werden. Solche Übertragungen sind ? wenn sie im Rahmen und zeitnah mit einem Ehescheidungsverfahren stattfinden, steuerlich begünstigt.

So ist z.B. dasjenige, was ein Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleiches von dem anderen Ehegatten erhält, steuerfrei. Außerdem gelten unter Ehegatten im Hinblick auf Zuwendungen hohe Freibeträge (schenkungssteuerfreier Betrag). Das Steuerrecht hält jedoch auch bei Scheidungsfolgenvereinbarungen Fallstricke für die Ehegatten bereit. Es ist z.B. bei einer Übertragung von Immobilien im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu beachten, dass Spekulationssteuer anfallen kann. Auch hier gilt: Eine ausführliche Beratung mit dem Rechtsanwalt und möglicherweise dem Steuerberater ist geboten.