Immobilienrecht | Due Diligence

Vor größeren Transaktionen liegt nicht nur die Verhandlung entsprechender Verträge, sondern auch eine - vor allem rechtliche - Prüfung des Vertragsgegenstands. Bei Grundstücken muss der Erwerber und Investor z. B. absichern, wie die Vertragsimmobilie(n) oder ein Immobilienpaket künftig genutzt werden können (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), welche Erträge erwartet werden dürfen (laufende Miet- und Pachtverträge, Optionen, Laufzeiten und Wirksamkeit der Befristungen), welche Kosten und Risiken mit der Immobilie verbunden sind (Sanierungsbeiträge, Anliegerbeiträge für Erschließungsmaßnahmen, langfristige Dienstleistungsverträge u. Ä.). Wir übernehmen - für in- und ausländische Investoren - die entsprechenden Prüfvorgänge, bei großen Transaktionen und unter Zeitdruck auch im entsprechend schlagkräftigen Team von drei oder vier spezialisierten Anwälten. Zur Vergütung vereinbaren wir pauschale oder zeitabhängige Honorare. Das Prüfergebnis fließt nicht nur in die Kaufpreisbestimmungen, sondern auch in die Modalitäten des Erwerbsvertrages ein. Wir begleiten unsere Mandanten in deutscher  und englischer Sprache.