Immobilienrecht | Erbbaurecht

Ein Grundstück kann auch in der Weise belastet werden, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (Erbbaurecht). Für die Bestellung des Erbbaurechts wird in der Regel ein Erbbauzins vereinbart. Außerdem wird im notariell zu beurkundenden Erbbaurechtsvertrag die Länge der Grundstücksüberlassung geregelt. Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, wird das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und somit zum Eigentum des Grundstückseigentümers. Dieser hat dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Grundstück zu leisten. Als Inhalt des Erbbaurechts können Vereinbarungen über die Höhe  der Entschädigung und die Art ihrer Zahlung sowie auch der gänzliche Ausschluss getroffen werden. Steinmeier LLP Rechtsanwälte betreuen in allen Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Erbbaurechtsvertrages.