Immobilienrecht | Finanzierung & Steuern

Grundstückstransaktionen besitzen typischerweise erhebliches finanzielles Volumen. Kaufpreis und sonstige Transaktionskosten werden oft (ganz oder teilweise) finanziert. Wir begleiten, prüfen und verhandeln in diesem Zusammenhang nicht nur bankübliche Kreditgeschäfte, sondern auch alternative Finanzierungsformen. Sowohl bei privater Darlehensfinanzierung (unter Einbindung der in den letzten Jahren stark veränderten regulatorischen Vorgaben), als auch für die unternehmerische Einbindung von Kapitalgebern (gesellschaftsrechtlich, z. B. atypisch still) bis zur Nutzung von Genussrechtskapital (einschließlich Prospektierung) verfügen wir über jahrelange Erfahrungen. Gleiches gilt für die steuerliche Beratung und Gestaltung von Immobilientransaktionen. In Zeiten steigender Grunderwerbsteuer-Belastungen sind z. B. Options- und Benennungsvorgänge, aber auch Konzernumstrukturierungen bei Immobilienbesitz im Betriebsvermögen sorgfältig zu prüfen, um steuerliche Mehrfachlasten zu vermeiden. Bei großvolumigen Immobilientransaktionen können ertragsteuerliche Aspekte über die konkrete Ausgestaltung entscheiden, Share-Deal- und Treuhandlösungen mit erheblichen Steuervorteilen verbunden sein. Für Mandanten ist in diesen Fällen gerade unsere Kombination aus steuerlichem Knowhow und jahrzehntelanger Transaktionserfahrung vorteilhaft.